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KAGB § 278

Kapitel 3: Inländische Spezial-AIF

Abschnitt 2: Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF

Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF

§ 278 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter

Für die Bewertung, das Bewertungsverfahren und den Bewerter gelten die §§ 168, 169 und 216 entsprechend.

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HAAAE-37812

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