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BFH 3.4.2013 V B 125/12, BBK 12/2013 S. 554

Umsatzsteuer | USt-Satz für Schnellimbiss-Sparmenü mit Getränk

Nach dem BFH ist der Kaufpreis für ein Schnellimbiss-Sparmenü, in dem ein Getränk enthalten ist, nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise in eine Lieferung zu 19 % (Getränk) und in eine Lieferung zu 7 % (Essen) aufzuteilen. Denn dies ist die „einfachstmögliche” Berechnungs- oder Bewertungsmethode im Sinne der EuGH-Rechtsprechung .

Beispiel

[i]„Einfachstmögliche” BerechnungsmethodeSchnellrestaurant-Betreiber McD bietet ein Spar-Menü zum Preis von 6 € an, das aus einem Hamburger, Pommes Frites und einer Cola besteht. Der Einzelverkaufspreis für jedes einzelne der drei Menüteile beträgt 2,50 €.

Lösung

Die Berechnungsformel für die Bemessungsgrundlage des Getränks lautet: Einzelverkaufspreis für das Getränk dividiert durch Summe der Einzelverkaufspreise multipliziert mit Menüpreis = Bruttowert für das G...