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Bilanzierung | Keine Teilwerterhöhung einer Fremdwährungsverbindlichkeit bei Devisenkurserhöhungen
Der Kursanstieg der Fremdwährung rechtfertigt keine Teilwerterhöhung, wenn die Restlaufzeit der Verbindlichkeit noch mindestens zehn Jahre beträgt. Nach Auffassung des FG gleichen sich Währungsschwankungen während der Restlaufzeit eines 10-jäh-rigen Darlehens grundsätzlich aus.
[i]Bagatellgrenze von 5 % gilt nichtNach dem FG-Urteil kann die für Aktien geltende Bagatellgrenze von 5 % nicht auf Fremdwährungsverbindlichkeiten übertragen werden. Ein Kursanstieg von mehr als 5 % rechtfertigt daher also keine Erhöhung des Verbindlichkeitsansatzes (Teilwerterhöhung). Das FG folgt damit der Rechtsprechung des BFH zu Fremdwährungsverbindlichkeiten ; in dem vom BFH entschiedenen Fall belief sich die Restlaufzeit ebenfalls auf ca. zehn Jahre.
Eine [i]Teilwerterhöhung nur bei kurzer Restlaufzeit Teilwerterhöhung kann allerdings bei e...