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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 12 | Arbeitslohn: Jobticket kann zur Steuerfalle werden

Der geldwerte Vorteil aus einem vom Arbeitgeber subventionierten Jahres-Jobticket fließt dem Arbeitnehmer nach einem aktuellen Urteil des BFH auf einen Schlag zu. Eine Verteilung auf zwölf Monate lehnt der BFH ab. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 € ist beim verbilligten Erwerb eines Jahres-Jobtickets durch den Arbeitnehmer daher regelmäßig nicht anwendbar. Was die Bewertung des geldwerten Vorteils angeht, hat der BFH allerdings eine erfreuliche Klarstellung getroffen.

Ein Jobticket kann zur Steuerfalle werden. – So lässt sich die Relevanz eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs in einem Satz zusammenfassen.

Der VI. Senat des BFH hat jüngst entschieden: Bei einer vom Arbeitgeber subventionierten Jahresnetzkarte fließt der geldwerte Vorteil dem Mitarbeiter auf einen Schlag zu – mit der Aushändigung des Fahrausweises. Eine Verteilung auf zwölf Monate lehnten die Richter ab. Beim Erwerb eines verbilligten Jahres-Jobtickets können Arbeitnehmer daher regelmäßig nicht von der monatlichen Freigrenze für Sachbezüge von 44 € profitieren.

Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitgeber die Jahreskarte in einem Betrag bezah...