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Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 13. 5. 2013 Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beschlossen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Regelungen zur Vorstandsvergütung (Kapitel 4.2 „Vorstand – Zusammensetzung und Vergütung”). Zusätzlich wurden einige redaktionelle Anpassungen zur Verschlankung und zur besseren Lesbarkeit des Kodex vorgenommen.
Nach der neuen Fassung soll der Aufsichtsrat sowohl die Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt als auch in ihren variablen Bestandteilen nach oben begrenzen. Bei der Festlegung der Vorstandsvergütung soll nunmehr die Relation zwischen Vorstandsvergütung und Vergütung des oberen Führungskreises sowie der Belegschaft insgesamt auch in ihrer zeitlichen Entwicklung ber...