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Prüfung von vergangenheitsorientierten Finanzinformationen außerhalb der Abschlussprüfung
Geplante Neuerungen durch IDW EPS 480 und IDW EPS 490
In vielen Fällen benötigen Unternehmen zusätzlich zum Bestätigungsvermerk für den gesetzlichen Abschluss Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers zu aus der Buchführung abgeleiteten Angaben und Aufstellungen – etwa in Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdmitteln, der Gewährung von Fördermitteln, der Abwicklung von Unternehmenstransaktionen oder aufgrund von Bestimmungen in sonstigen Verträgen. Mit den Standardentwürfen zur „Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck” (IDW EPS 480) und zur „Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen” (IDW EPS 490) stellt das IDW nun Leitlinien für die Durchführung solcher Aufträge zur Verfügung.
Graumann, Wirtschaftliches Prüfungswesen, 3. Aufl., Herne 2012 NWB QAAAE-05940
IDW EPS 480 und IDW EPS 490 sind die zentralen Standards für Bestätigungen zu historischen Finanzinformationen. Sie behandeln die Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck bzw. von Finanzaufstellungen (z. B. Bilanzen) oder deren Bestandteilen, für die bisher noch keine deutschen Prüfungsstandards vorlagen.
Besonders zu achten ist auf die Prüfung der Vertretbarkeit bei der Anwendung von Rechnun...