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NWB direkt Nr. 25 vom Seite 661

Basisvorsorge im Alter und Wohn-Riester

Dr. Michael Myßen und Michaela Fischer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-37198 Um die Bereitschaft zu individueller Vorsorge und deren Attraktivität zu steigern, fördert der Staat auch den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge. Mit dem am beschlossenen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) will der Gesetzgeber die bestehenden Rahmenbedingungen weiter verbessern. Es sind verschiedene Maßnahmen im Bereich der Basisrente und beim sog. Wohn-Riester vorgesehen.

Ausführlichen Beitrag .

Basisrente

[i]Neu: Absicherung der Berufsunfähigkeit bzw. ErwerbsminderungMit dem AltvVerbG wird in der Basisrente eine neue Produktkategorie geschaffen, die ausschließlich der Absicherung der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung dient. Im Gegensatz zum geltenden Recht müssen die vom Anleger geleisteten Beiträge nicht „überwiegend” für eine Altersvorsorge verwendet, sondern können in vollem Umfang für die Risikoabsicherung eingesetzt werden. Das neue Vorsorgeprodukt hat allerdings gewisse produktbezogene Mindeststandards zu erfüllen. So müssen die Versicherungsleistungen als eine lebenslange Rente ausgezahlt werden. Bei den bisher auf dem Markt angebotenen Versicherungen ist nur eine zeitlich befristete Rente üblich. Tritt der Versicherungsfall hin...