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BFH 28.2.2013 VI R 33/11, NWB 25/2013 S. 1955

Einkommensteuer | Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen berechtigen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG nicht zum Werbungskostenabzug. (2) Trägt der Arbeitgeber durch Überlassung eines Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen Familienheimfahrten, ist ein Werbungskostenabzug nicht geboten.

Anmerkung:

Man mag sich fragen, was den Kläger veranlasst hat, gegen den eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG Werbungskosten für Familienheimfahrten geltend zu machen. Er war der Auffassung, das Abzugsverbot in § 9 Abs. 2 Satz 9 EStG treffe ihn nicht, weil dort lediglich der Abzug von Aufwendungen ausgeschlossen sei, nicht jedoch von Pauschalen. Aber auch Pauschalen müssen in aller Regel Au...