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FG Niedersachsen 15.4.2013 2 K 25/13, NWB 25/2013 S. 1958

Abgabenordnung | Wirksame Bekanntgabe eines Einspruchs am 31. Dezember?

Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 1 Nr. 2 AO (im Urteilsfall Bekanntgabe am ) wird nach dem nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass das Büro eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts, an das der Einspruchsbescheid vom übersandt wurde, am nicht besetzt war und der Einspruchsbescheid daher einen Eingangsstempel vom erhielt. Daran ändere auch der Umstand, dass ein Prozessbevollmächtigter den Bescheid vermutlich nicht vor dem gelesen hätte, ebenfalls nichts. In seiner Urteilsbegründung führt das Finanzgericht aus, dass der Zugang einer Postsendung i. S. des § 122 AO dahingehend zu verstehen sei, dass die Sendung derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er von dem entsprechenden Schriftstück Kenntnis nehmen konnte und diese...