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FG Köln 18.10.2012 14 K 2159/12, NWB 25/2013 S. 1957

Einkommensteuer | Aufwendungen für Dichtheitsprüfung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, kann für seine Aufwendungen nach dem die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen gem. § 35a Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen. Das Finanzamt hatte dies mit der Begründung abgelehnt, die Prüfung sei mit einer Gutachtertätigkeit vergleichbar. Dem folgte das Finanzgericht nicht, [i]infoCenter „Haushaltsnahe Dienstleistungen” NWB UAAAC-33985 da die Dichtheitsprüfung eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung und damit Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung sei.

Anmerkung:

Gegen das Urteil hat das Finanzamt Revision beim BFH eingelegt (Az. beim BFH: ).