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NWB Nr. 25 vom Seite 1966

Hilfsmaßnahmen für hochwassergeschädigte Unternehmen – 10-Punkte-Programm für den Wiederaufbau

[i]Pressemitteilung des BMWi vom 7. 6. 2013Mit nachfolgendem 10-Punkte-Programm wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau hochwassergeschädigte Unternehmen unterstützen:

  1. Kreditprogramme der KfW werden für hochwassergeschädigte Unternehmen geöffnet (KfW Unternehmerkredit), für Private (Wohnungseigentum) und für Kommunen (Investitionskredit Kommunen); Volumen für Unternehmen rund 100 Mio. €.

  2. Für ausgewählte KfW-Programme (insbesondere für KfW-Unternehmerkredit) werden die Zinsen verbilligt und auch Betriebsmittelkredite einbezogen. Gleichzeitig soll die Vergabe von KfW-Unternehmerkrediten soweit möglich in diesen Fällen durch Haftungsfreistellung der Hausbanken erleichtert werden.

  3. Zins und Tilgung für laufende KfW-Kredite sollten auf Antrag der Hausbanken vorübergehend gestundet werden.

  4. Einrichtung einer Hotline der KfW, bei der sich Unternehmer kurzfristig über die aktuellen Hilfsangebote informieren können, sobald alle Programmangebote stehen.

  5. Betroffene Länder sollten Angebote ihrer Förderbanken in ähnlicher Weise wie die KfW flexibilisieren. KfW prüft zinsgünstige Refinanzierung für die Landesförderinstitute, die eigene Hochwasserkreditprogramme...