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NWB Nr. 25 vom Seite 1963

Hochwasserkatastrophe – Steuererleichterungen für Unternehmen und Privatpersonen

Durch das Hochwasser Anfang Juni 2013 sind in weiten Teilen Deutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Den Geschädigten soll auch durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten geholfen werden. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige vorsehen. [i] www.bundesfinanzministerium.de Darauf weist das BMF auf seinen Internetseiten hin. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören

  • die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer,

  • die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge,

  • die Bildung steuerfreier Rücklagen und

  • Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie

  • die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.

Bei steuerlichen Nachweispflichten wird großzügig verfahren. Für Spendennachweise genügen Barzahlungsbele...