NWB Nr. 25 vom Seite 1945

„Aus für Goldfinger, Cash-GmbH und RETT-Blocker”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – mehr als nur ein JStG mit „falschem Namen”

Kurz vor dem Ende der 17. Legislaturperiode startet der Steuergesetzgeber nun doch noch durch. Nach der am gefundenen Einigung im Vermittlungsausschuss, haben der Bundestag am und der Bundesrat am dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ihre Zustimmung erteilt. Damit geht das im März 2012 mit dem Referentenentwurf eines JStG 2013 begonnene Gesetzgebungsverfahren nach über einem Jahr zu Ende. Das jetzt verabschiedete Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz integriert dabei den im Dezember 2012 gefundenen Kompromiss zum JStG 2013 – mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften, an der das Gesetzgebungsverfahren gescheitert war. Und doch ist das Gesetz mehr als nur ein JStG mit „falschem Namen”. Es bringt das Aus für „Goldfinger”, „Cash-GmbH”, „RETT-Blocker” und zudem eine Reihe weiterer „neuer” Regelungen, die ursprünglich nicht im JStG 2013 enthalten waren. Hörster stellt auf Seite 1967 diese „Neuregelungen” vor.

Ebenfalls erfolgreich abgeschlossen wurde die Reform der privaten Altersvorsorge. Zwar bleibt es bei einem Förderhöchstbetrag bei der Riester-Rente von 20.000 €, doch bringt das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz Vereinfachungen bei der Eigenheimrente, einen verbesserten Erwerbsminderungsschutz sowie die Vergleichsmöglichkeit per Produktinformationsblatt bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen. Auf Seite 1977 erläutern Myßen/Fischer die Neuerungen bei der Basisvorsorge im Alter sowie beim Wohn-Riester. Auf das neu eingeführte Produktinformationsblatt gehen sie in einem in NWB 26/2013 folgenden Aufsatz ausführlich ein. – Mit der zweiten Stufe der Insolvenzrechtsreform – dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, dem der Bundesrat am zugestimmt hat, – befassen sich auf Seite 2005 Stapper/Schädlich. Es ermöglicht Schuldnern, sich im Insolvenzverfahren schon nach drei – statt bisher sechs – Jahren von den Restschulden zu befreien, wenn sie Teile der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt haben. Eine Verkürzung auf fünf Jahre ist möglich, wenn zumindest die Verfahrenskosten bezahlt sind.

Vorerst gestoppt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat der Bundesrat hingegen das sog. AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (vgl. hierzu ). Immer noch im Vermittlungsausschuss befinden sich die auf den vertagten Verhandlungen zur Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen. Zügig weiter geht es dagegen bei den eingetragenen Lebenspartnerschaften. Nachdem das BVerfG deren Ausschluss vom Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt hat (s. hierzu Schmidt/Lemke auf Seite 1952), soll die steuerliche Gleichbehandlung noch vor der Bundestagswahl gesetzlich geregelt werden (s. hierzu Hechtner auf Seite 1963).

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 1945
NWB BAAAE-37195