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Thüringer FG Urteil v. - 1 K 810/11 EFG 2013 S. 249 Nr. 3

Gesetze: UStG 2005 § 12 Abs. 1, UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst.a, UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d

Kein ermäßigter Steuersatz der Eintrittsgelder für ein von der Gemeinde organisiertes Dorffest

Leitsatz

Eintrittsgelder, die eine Gemeinde für das von ihr einmal jährlich organisierte Dorffest verlangt und das zum Besuch des komplett angebotenen, auch Musikdarbietungen beinhaltenden Programms an einem bestimmten Tag des Festwochenendes berechtigt, sind umsatzsteuerlich mit dem Regelsteuersatz und nicht gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a oder d UStG 2005 ermäßigt zu besteuern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 25
DStRE 2013 S. 930 Nr. 15
EFG 2013 S. 249 Nr. 3
UStB 2013 S. 195 Nr. 7
PAAAE-37053

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