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IWB 11/2013 S. 364

Großbritannien | Offenlegung von Vermögen auf den Kanalinseln und in Liechtenstein

[i]Rückkehr in die Legalität bei Nachzahlung der Steuer und Strafe Die britische Finanzverwaltung HMRC hat am die Details über die Möglichkeit zur nachträglichen Offenlegung von Offshore-Vermögen (Offshore Disclosure Facilities) auf Guernsey, Jersey, der Isle of Man und in Liechtenstein auf Ihren Internetseiten veröffentlicht. Steuerpflichtige sollen durch eine vollständige Nacherklärung ihres ausländischen Vermögens und [i]www.hmrc.gov.ukihrer Investitionen unter nachträglicher Entrichtung der fälligen Steuern und Zuschläge ihre steuerlichen Angelegenheiten neu regeln dürfen.