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Die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 368Das Bundesministerium der Finanzen hat am eine Verhandlungsgrundlage für zukünftige DBA mit deutscher Beteiligung veröffentlicht. Das Dokument soll einer effizienten Umsetzung der deutschen Abkommensziele unter Verwendung möglichst einheitlicher Formulierungen dienen. Bemerkenswert ist vor allem der Ansatz, bisher im Wesentlichen unilateral genutzte Missbrauchsabwehrregelungen im Abkommen selbst zu verankern.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Ziel und Grundsätze
[i]Deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA unter NWB DokID NWB NAAAE-35532 Die deutsche Finanzverwaltung folgt damit anderen Staaten (etwa den USA und Österreich), die bereits seit Jahren eigenständige Musterabkommen haben. Die deutschen Normen über die Verteilung der Besteuerungsrechte orientieren sich im Wesentlichen am OECD-Musterabkommen.Wie bisher ist als Regelmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen die Freistellung vorgesehen. [i]Ausdrückliches Ziel ist nun auch die Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung Ausdrücklich wird aber auch die Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung zum Abkommenszweck erhoben. Dieses Konzept wird durch eine Reihe von Sonderregeln gestützt, die dazu führen, dass es zum Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode kommt.
[i]Orientierungsmarke – kein grundsätzlicher WechselDiese Verh...