IWB Nr. 11 vom Seite 1

Erfolge in der Gesetzgebung

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Voller Hoffnung in den Sommer 2013: Vermittlungsausschuss macht es möglich!

Nachdem in der letzten [i]Gesetzgebungserfolge im Vermittlungsausschuss am 5. 6. 2013! Ausgabe des ?Wonnemonats Mai? noch ein Fragezeichen die Marginalie zierte, ist daraus nach der Sitzung des Vermittlungsauschusses am ein dickes Ausrufezeichen geworden. Und so kann dann doch noch u. a. das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vor der Sommerpause verkündet werden und der fachlich zwingend erforderliche Gesetzgebungsbedarf im deutschen Steuerrecht umgesetzt werden.

Ein kleiner Wermutstropfen scheint [i]Eigentor des Gesetzgebers mit der Neuregelung des § 50d Abs. 10 EStG?aber weiterhin in der neu gefassten Regelung des § 50d Abs. 10 EStG zu stecken. Zu diesem Ergebnis gelangt der Beitrag in unserer aktuellen Ausgabe, der gleichzeitig eine Anmerkung zu einem Urteil des FG München aus dem November des Vorjahres darstellt. Folgt man dabei der Ansicht des Gerichts, ist infolge des § 50d Abs. 10 EStG eine Anwendung spezieller Verteilungsnormen auf die Sondervergütungen nicht möglich. Dies wiederum kann dazu führen, dass in bestimmten Inbound-Konstellationen nicht nur kein Besteuerungsrecht erlangt wird, sondern sogar ein abkommensrechtlich bestehendes Quellensteuerrecht verloren geht. Eigentlich müsste der Gesetzgeber hier schon jetzt wieder aktiv werden.

In unserem Top-Beitrag [i]Die neue deutsche Verhandlungsgrundlage für DBAwird eine erste Bewertung der deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA aus unternehmenssteuerlicher Sicht vorgenommen. Grundsätzlich ist die Veröffentlichung der Verhandlungsgrundlage positiv zu beurteilen, denn klare Positionen schaffen Sicherheit und Vertrauen. Inhaltlich bleiben die großen Überraschungen dabei aus, denn die Formulierungen orientieren sich doch sehr stark am Musterabkommen der OECD. Bemerkenswert ist vor allem der Ansatz bisher unilateral genutzte Missbrauchsabwehrregelungen in einem Musterabkommen selbst zu veröffentlichen. Wünschenswert wäre zusätzlich eine dem Musterkommentar der OECD angelehnte Erklärung der getroffenen Regelungen. Vielleicht wird hieran aber auch schon gearbeitet. Die regelmäßig zu den DBA im Vorhinein veröffentlichten Denkschriften könnten hier schon schnell den beschriebenen Wunsch erfüllen. Mit der Veröffentlichung der Verhandlungsgrundlage ist eine neue Form der Diskussion über DBA und DBA-Politik eingeläutet worden.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 11 / 2013 Seite 1
NWB DAAAE-37031