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StuB 11/2013 S. 436

Benachteiligung von älteren und behinderten Arbeitnehmern bei Kündigungsabfindung

Nach der Entscheidung des EuGH darf ein Sozialplan eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Die Berücksichtigung einer Möglichkeit der vorzeitigen Altersrente wegen einer Behinderung bei der Berechnung der Abfindungsminderung stellt eine nach dem Unionsrecht verbotene Diskriminierung dar. Im Streitfall sah der Sozialplan bei betriebsbedingten Kündigungen für den Abfindungsbetrag die Standardberechnungsmethode vor. Im Sozialplan war weiterhin festgelegt, dass für über 54-jährige Arbeitnehmer die Abfindung auf der Grundlage ihres frühestmöglichen Rentenbeginns berechnet wird (alternative Methode). Daraus ergibt sich für diese Arbeitnehmer ein geringerer Abfindungsbetrag als nach der Standardberechnungsmethode. Im Streitfall hätte...