Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 24 vom Seite 633

Neue Verwaltungsanweisungen zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft

Klaus Korn

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-36834 Die Finanzverwaltung hat die Verwaltungsanweisungen in Abschn. 2.8. Abs. 7 UStAE (an die Stelle von Abs. 7 sind die Abs. 7 bis 11 getreten) zur organisatorischen Eingliederung unter Auswertung der Rechtsprechung aus den letzten Jahren (an das die organisatorische Eingliederung ablehnende , BStBl 2013 II S. 218, anknüpfend) durch das (BStBl 2013 I S. 333) steuerverschärfend präzisiert. Es empfiehlt sich, bestehende umsatzsteuerliche Organschaften daraufhin zu [i]BMF, Schreiben vom 7. 3. 2013, BStBl 2013 I S. 333überprüfen, ob die Anerkennung der organisatorischen Eingliederung danach sichergestellt ist. Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn für vor dem ausgeführte Umsätze noch Abschn. 2.8 Abs. 7 UStAE a. F. angewendet wird.

Ausführlichen Beitrag .

Eingliederung über Personenidentität in den Leitungsgremien

[i]Kein NachbesserungsbedarfDie einfachste und sicherste Form der organisatorischen Eingliederung ist die Personenidentität bei den Leitungsgremien, also die Personalunion bei den Geschäftsführern und Vorständen des Organträgers und der Organ-Kapitalgesellschaften. Besteht sie, gibt es keinen Nachbesserungsbedarf.

Fälle partieller personeller Verflechtung der Geschäftsführung

Unproblemati...