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Berufsrecht | Kanzleidurchsuchung im berufsgerichtlichen Verfahren
Wird einem Anwalt die Verletzung von Berufspflichten vorgeworfen und zur Ahndung derselben die Durchsuchung seiner Kanzleiräume zum Zwecke des Auffindens von – ggf. auch entlastenden – Beweismitteln (hier: u. a. Handakten) angeordnet, erweist sich diese Maßnahme als unverhältnismäßig, wenn es dem beschuldigten Anwalt ohne Weiteres möglich ist, dieses Material im Rahmen seiner Verteidigung selbständig vorzulegen.
Im Streitfall wurde dem Anwalt neben der Umgehung von Gegenanwälten u. a. auch die verspätete Entgegennahme/Rücksendung von Empfangsbe-kenntnissen vorgeworfen, was aber vorrangig zunächst durch Vorlage der betroffenen Handakten und der Befragung der Kanzleimitarbeiter bzw. der gegnerischen Anwälte hätte geklärt werden können und den mit einer Durchsuchung verbundenen Grun...