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BGH 11.4.2013 V ZB 109/12, NWB 24/2013 S. 1873

Grundstücksrecht | Löschung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts

Erlischt ein Erbbaurecht durch Zeitablauf, hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das von ihm errichtete Bauwerk zu leisten; die Entschädigungsforderung haftet auf dem Grundstück anstelle des Erbbaurechts und mit dessen Rang (§ 27 Abs. 1 Satz 1, § 28 ErbbauRG). Beantragt der Grundstückseigentümer die Löschung eines [i]infoCenter „Erbbaurecht” NWB IAAAB-05366 durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts im Grundbuch, kann diese Löschung im Wege der Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) nur erfolgen, wenn gleichzeitig ebenfalls auf Antrag des Eigentümers die Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten für den Eigentumsverlust an dem Bauwerk in das Grundbuch eingetragen wird. Der BGH hat somit eine vieldiskutierte Streitfrage entschieden. Zwar sei, so der BGH, das Grundbuch allein durch den ...