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Körperschaftsteuer | Sog. Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften sind körperschaftsteuerpflichtig
Gemäß § 8b Abs. 2 KStG 2002 bleiben nach dem Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG 2002 führen, außer Ansatz. Prämien, welche der Veräußerer als sog. Stillhalter für Optionsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung solcher Anteile vereinnahmt, gehören dazu nicht.
Die Klägerin (eine GmbH) war vermögensverwaltend tätig. Sie erwarb und veräußerte Anteile an Körperschaften. Im Zuge des Erwerbs und der Veräußerung dieser Anteile schloss sie als Stillhalterin Optionsgeschäfte in Form von Kauf- und Verkaufsoptionen ab und vereinnahmte dafür Stillhalterprämien. Handelsrechtlich fasste sie die Geschäfte über den Erwerb und die Veräußerung ...