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Investitionszulage | Aufzugsanlage für Materialtransport stellt eine Betriebsvorrichtung dar
Der Aufzug in einer Bäckerei, dessen Hauptzweck darin besteht, die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebenen zu befördern, stellt nach dem eine Betriebsvorrichtung dar.
Die steuerbilanzielle Unterscheidung ist nicht nur für die im Streitfall umstrittene Investitionszulage, sondern auch unter anderen Gesichtspunkten von Bedeutung, so für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, die Anwendung von § 6b EStG oder die umsatzsteuerlichen Aspekte der steuerfreien Vermietung von Grundstücken und der steuerpflichtigen Vermietung von Betriebsvorrichtungen (s. nur Adrian in Prinz/Kanzler, NWB Handbuch Bilanzsteuerrecht, Rn. 3458, m. w. N.). Vielleicht wäre dem Finanzgericht die Abgrenzung zwischen Gebäudebes...