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Einkommensteuer | Kein unmittelbarer Kindergeldanspruch aus Unionsrecht
Nach dem begründen die Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 als Kollisionsregeln keinen unmittelbaren Anspruch auf Kindergeld aus Unionsrecht. Ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG besteht nur, wenn die mit dem Unionsrecht im Einklang stehenden nationalen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Inzwischen entspricht es ständiger, für die Betroffenen aber wohl kaum nachvollziehbarer Rechtsprechung, dass die Einkommensteuerveranlagung keine bindende Wirkung für die Kindergeldfestsetzung entfaltet. Da es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt, wird man auch eine umgekehrte Bindungswirkung der Kindergeldfestsetzung für die Einkommensteuerveranlagung ablehnen müssen. Der Kläger – im Streitfall mit polnischer und de...