Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eingabe der BStBK zur Anpassung von Ergebnisabführungsverträgen
[i] Eingabe der BStBK an das BMF zur Anpassung von Ergebnisabführungsverträgen Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts sollte u. a. eine Erleichterung bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer Organschaft erreicht werden. Besonders betrifft dies auch die Neuregelung der Verlustübernahmevereinbarung in § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG und die diesbezügliche „Amnestieregelung” in § 34 Abs. 10b KStG. In der fachlichen Diskussion sind seit Veröffentlichung des Gesetzes verschiedene Zweifelsfragen identifiziert worden. Die BStBK bittet deshalb darum, diese Fragen kurzfristig im Verwaltungswege klarzustellen. Sie schlägt u. a. vor,
[i]HR-Eintragung nach dem 26. 2. 2013im Rahmen einer Verwaltungsanweisung klarzustellen, dass für vor dem abgeschlossene Verträge auch dann der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 10b Satz 2 KStG eröffnet ist, wenn die Eintragung im Handelsregister erst nach dem erfolgt ist.
[i]Klarstellung zur Amnestieregelungim Rahmen einer Verwaltungsanweisung klarzustellen, dass der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 10b Satz 2 KStG – vorbehaltlich der weiteren Voraussetzungen – immer dann grundsätzlich eröffnet ist, wenn die Verlustübernahmevereinbarung den S. 1876Anforderungen des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG ...