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NWB Nr. 24 vom Seite 1904

Green Lease – der „grüne” Mietvertrag

Nur mit Vorsicht anzuwenden!

Bernd Lemke

[i]infoCenter „Mietvertrag” NWB JAAAB-22944Die ökologische Nachhaltigkeit von Gewerbeimmobilien rückt immer mehr in den Fokus der deutschen Immobilienwirtschaft und Eigentümer. Die damit verbundene Frage ist: Warum ist dieser Trend gegeben? Wesentlicher Treiber ist in diesem Fall nicht eine staatliche Regulierung wie etwa durch die Energieeinsparverordnung (EnEV). Vielmehr ist es die Nachfrage nach nachhaltigen Immobilien. Die Voraussetzung der Nachhaltigkeit muss nicht zwingend durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden. Die zunehmende Nachfrage bildet auch einen preis- und wertbildenden Faktor. Sowohl die Nachfrager oder Nutzer als auch die Anbieter erwarten eine Konkretisierung und Absicherung dieser Nachhaltigkeit bzw. der preis- und wertbildenden Faktoren in den jeweiligen Miet- und Pachtverträgen. Ein Green Lease ist daher keine neu erfundene Vertragsform, sondern die Fortentwicklung bestehender Vertragssystematiken des Gewerbemiet- oder Pachtvertrags. Um die unterschiedlichen Ansätze und Ebenen des Green Lease einordnen zu können, hier eine Einführung und ein systematischer Überblick über die Regelungsempfehlungen der Projektgruppe Green Lease.

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