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NWB Nr. 24 vom Seite 1878

Zeitwertkonten für Geschäftsführer

Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Geschäftsführern

Dr. Wolfgang Heidl und Elke van Buren

[i]Hilbert/Paul, NWB 42/2012 S. 3391Arbeitnehmer können mit dem Unternehmen vereinbaren, dass Teile ihrer Vergütung wie Arbeitslohn, Boni, Tantiemen und Überstundenzuschläge nicht zum Monatsende ausgezahlt, sondern auf einem Zeitwertkonto gutgeschrieben werden. Zeitwertkonten können zu unterschiedlichen Einsatzzwecken wie beispielsweise flexible Arbeitszeitgestaltung, Fortbildung, Auszeiten, Erziehungszeiten und neuerdings auch Familienpflegezeiten gebildet werden. Bei der Begründung eines Zeitwertkontos regeln die Vertragsparteien insbesondere, welchem Zweck ein Zeitwertkonto dient sowie wann und wie die Guthaben einem Arbeitnehmer zufließen. Dies führt dazu, dass die Guthaben nicht bereits mit der Vereinbarung oder der Gutschrift auf dem Zeitwertkonto, sondern erst mit Auszahlung der Geldbeträge an den Arbeitnehmer besteuert werden (Graefe, DStR 2012 S. 2419, 2421; Sterzinger, BB 2012 S. 2728, 2730). Die Finanzverwaltung vertritt den Standpunkt, dass dagegen die Vereinbarung von Zeitwertkonten mit Arbeitnehmern, die gleichzeitig Organ einer Körperschaft sind, und mit als Arbeitnehmer beschäftigten beherrschenden Anteileignern steuerlich nicht anzuerkennen ist.

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