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BFH 30.1.2013 I R 54/11, BBK 11/2013 S. 503

Steuerrecht | Einkommensneutrale Ausbuchung einer Körperschaftsteuerforderung

Die Gewinnminderung aufgrund der Ausbuchung einer KSt-Forderung ist außerbilanziell dem Einkommen der GmbH wieder hinzuzurechnen. Dies ergibt sich aus § 10 Nr. 2 KStG, wonach die KSt zu den nichtabziehbaren Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft gehört.

Die [i]Hinzurechnung auch bei irrtümlich unterlassener Neutralisierung außerbilanzielle Hinzurechnung ist nach dem BFH auch dann vorzunehmen, wenn die ursprüngliche gewinnerhöhende KSt-Aktivierung versehentlich nicht außerbilanziell vom Einkommen der GmbH abgezogen worden ist.

Beispiel

Die A-GmbH aktiviert im Jahr 2006 gewinnerhöhend eine KSt-Forderung und zieht die Gewinnerhöhung versehentlich nicht außerbilanziell von ihrem Einkommen ab; der Bescheid für 2006 wird bestandskräftig. Im Jahr 2010 bucht die A-GmbH die KSt-Forderung gewinnmindernd aus; diese Gewinnminderung ist außerbilanziell w...