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BBK Nr. 11 vom

Die E-Bilanz im Erstjahr – „Alles halb so schlimm”

Marc-Oliver Beste

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Übersichtsseite zur E-Bilanz NWB YAAAD-54559 Die erstmalige verpflichtende elektronische Übermittlung der E-Bilanz ist – bis auf wenige Ausnahmen – de facto für Wirtschaftsjahre vorzunehmen, die nach dem beginnen. Die Befürchtungen vieler betroffener Unternehmen über den Umfang und die Auswirkungen der Umsetzung erscheinen aber nach dem Einlenken der Finanzverwaltung oft unnötig.

[i]Koch/Nagel/Maltseva, E-Bilanz – rationell und richtig umstellen, Herne 2012 Die wirklich wichtige Botschaft muss aber sein, dass die E-Bilanz eine ergänzende Unterlage zur Ertragssteuererklärung ist, deren Erstellung in der Kompetenz des steuerlichen Beraters liegen sollte, so wie bisher auch die Erstellung einer Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung. Im Ergebnis also – gerade aus Sicht betroffener Unternehmen: „Alles halb so schlimm”.