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Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-36322 Mit der Umsetzung der EU-Verschmelzungsrichtlinie (2005/56/EG) in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde ein standardisiertes Verfahren betreffend der grenzüberschreitenden Verschmelzung geschaffen. Die Durchführung findet unter Anwendung verschiedener Rechtsgebiete und Rechtsordnungen statt, was eine genaue Planung und Durchführung der Verschmelzung erfordert. Die Regelungen eröffnen international agierenden Unternehmen eine Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Konzernrestrukturierung.
Ausführlichen Beitrag .
Durchführung der Verschmelzung
[i]Aufstellung eines Verschmelzungsplans und eines VerschmelzungsberichtsEine grenzüberschreitende Verschmelzung kann nur bei Kapitalgesellschaften durchgeführt werden. Als zentrales Dokument haben die beteiligten Gesellschaften einen gemeinsamen Verschmelzungsplan aufzustellen, der grds. prüfungspflichtig ist. Des Weiteren ist ein Verschmelzungsbericht über Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Gläubiger anzufertigen. Im Rahmen eines Verschmelzungsbeschlusses haben die Anteilsinhaber der Verschmelzung zuzustimmen. Als Schutz von Minderheitsgesellschaftern ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Verfahren zur Verbesserung des Umtausc...