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Die E-Bilanz – Praxiserfahrungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-36314 Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung („E-Bilanz”) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz („Taxonomie”) wurde mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz in § 5b EStG eingeführt. Der erstmalige Anwendungszeitpunkt wurde allerdings in den letzten Jahren mehrfach verschoben. Nunmehr ist die E-Bilanz – bis auf wenige Ausnahmen – de facto erstmals für Wirtschaftsjahre elektronisch zu übermitteln, die nach dem beginnen.
Ausführlichen Beitrag .
Strategieansätze zur Umsetzung der E-Bilanz
Wir unterscheiden in der Praxis vier mögliche Strategieansätze, mit denen die E-Bilanz in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorgaben übermittelt werden kann. Jeder Ansatz erfüllt dabei Anforderungen der Finanzverwaltung an den Informationsgehalt der E-Bilanz in unterschiedlichster Ausprägung. Ebenso hat jede Strategie aus Sicht der Unternehmen eine unterschiedliche Zielausrichtung hinsichtlich der Klassifizierung des Unternehmens im Kontext mit der Betriebsprüfungsordnung sowie des Ergebnisses der risikoorientierten und zunehmend automatisierten Einstufung als prüfungsrelevanter Betrieb im Rahmen der digitalen Auswertung...