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Kaufvertragsrecht | Reichweite der Aufklärungspflicht des Verkäufers
Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss den Käufer nur über solche Umstände aufklären, die für dessen Kaufentscheidung erkennbar von Bedeutung sind. Der Kläger ist Insolvenzverwalter einer Investmentgesellschaft (Schuldnerin), die im Jahr 2007 von der Beklagten ein mit einem Einkaufszentrum bebautes Grundstück zum Preis von rd. 11,8 Mio. € erwarb. Der Kaufpreis war durch Multiplikation der Jahresmieten mit dem Faktor 11,33 errechnet worden. Von der mehr als 7.000 qm großen Gesamtfläche des Einkaufszentrums war mehr als die Hälfte durch Verträge aus den Jahren 1993 und 1994 für die Dauer von 15 Jahren an die S. AG für 12,42 €/qm vermietet worden. Diese nutzte die Flächen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jedoch nicht mehr selbst, sondern hatte sie – mit Ausnahm...