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BMF 22.05.2013 IV C 5 - S 2388/11/10001-02, NWB 23/2013 S. 1795

Lohnsteuer | BMF-Schreiben zu Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

Mit zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” Stellung genommen und sich dabei – aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Kontinuität der Rechtsanwendung – gegen die (neue) restriktive Auslegung des BFH (vgl. NWB QAAAE-23465 und NWB AAAAE-23466) entschieden. Abweichend von der neuen BFH-Rechtsprechung sieht die Verwaltung die Zusätzlichkeitsvoraussetzung als erfüllt an, wenn die zweckbestimmte Leistung zu dem Arbeitslohn hinzukommt, den der Arbeitgeber arbeitsrechtlich schuldet [i]Nacke, NWB 21/2013 S. 1645(vgl. R 3.33 Abs. 5 Satz 1 LStR 2011). Nur Gehaltsumwandlungen sind danach schädlich.