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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 U 3957/09

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Anerkennung eines Suizids als Folge- und Spätschaden eines (Jahre zurückliegenden) Versicherungsfalls.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAE-36419

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