Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besonderheiten bei der Vor- und Nacherbschaft
Erbschaftsteuerliche Behandlung und Gestaltungsmöglichkeiten
Ein Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst dann Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Vor- und Nacherbschaft). Die zivilrechtliche und die steuerliche Beurteilung divergieren. Der nachfolgende Beitrag stellt die jeweiligen Grundsätze dar und geht zwecks Klärung von Zweifelsfragen insbesondere auf die steuerlichen Besonderheiten ein. Beantwortet werden Fragen zur Berechnung der Steuer, zur Möglichkeit einer Ermäßigung (§ 27 ErbStG) sowie, ob und ggf. in welchen Fällen eine Erbfallkostenpauschale (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) in Abzug gebracht werden kann. Im Fokus stehen ebenso Regelungen zum Berliner Testament und der insoweit möglichen Ausübung eines Besteuerungswahlrechts. Praktische Beispielsfälle und Gestaltungshinweise ergänzen den Beitrag.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB QAAAC-63949 der infoCenter Beitrag „Vor- und Nacherbschaft“ aufgerufen werden. Zur aktuellen Rechtsprechung ( NWB NAAAE-31699) in Sachen Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben siehe NWB Erben und Vermögen 5/2013 S. 169.