1. Erzielen Eheleute, die deutsche Staatsangehörige sind, ausschließlich Einkünfte, die im Inland zu besteuern sind, ist ihnen
der Splittingtarif auch dann zu gewähren, wenn sie ihren Wohnsitz und gewöhlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
3. Die Klage auf Zusammenveranlagung ist eine Verpflichtungsklage, so dass die Einzelveranlagungsbescheide aufzuheben sind
und das FA verpflichtet wird, die Verlanlagung nach Maßgabe des § 26 Abs. 1 EStG durchzuführen.
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 12 DStRE 2015 S. 591 Nr. 10 QAAAE-36234
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.