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FG München Urteil v. - 11 K 3148/11 EFG 2013 S. 1012 Nr. 13

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7EStG § 3 Nr. 7 EntschG § 1 Abs. 1

Zinszahlungen nach dem Entschädigungsgesetz sind nicht gem. § 3 Nr. 7 EStG steuerfrei

Leitsatz

1. Bei der Verzinsung in Höhe von jährlich 6 % der Entschädigungssumme nach § 1 Abs. 1 S. 5 EntschG handelt es sich um Zinsen wegen der verzögerten Auszahlung des bereits entstandenen Entschädigungsanspruchs. Diese unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer.

2. Sie stellen insbesondere keine nach § 3 Nr. 7 EStG steuerfreie Entschädigung für eine verzögerte Bearbeitung des Antrags auf Ausgleichsleistungen dar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 3
DStRE 2014 S. 321 Nr. 6
EFG 2013 S. 1012 Nr. 13
Ubg 2014 S. 268 Nr. 4
CAAAE-36230

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