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Einkommensteuer-Richtlinien 2012
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-36120 Die EStR 2012 vom 25. 3. 2013 (BStBl 2013 I S. 276) sind ab dem Veranlagungszeitraum 2012 von der Finanzverwaltung verbindlich anzuwenden. Es gibt auch Übergangsregelungen, soweit die EStR 2008 eine günstigere Regelung enthielten.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Bestimmung der inländischen Gewinnermittlungsart durch ausländische Rechtsnormen
[i]Beteiligung an ausländischer Personengesellschaft Bei Beteiligungen unbeschränkt steuerpflichtiger Personen an einer ausländischen Personengesellschaft, die im Inland weder eine Betriebsstätte unterhält, noch einen ständigen Vertreter bestellt hat, kann die Buchführungspflicht nach § 140 AO auch durch eine ausländische Rechtsnorm begründet werden (R 4.1 Abs. 4 EStR). Es gibt allerdings entgegenstehende Rechtsprechung des BFH.
Fotovoltaikanlagen
[i]Selbständige bewegliche WirtschaftsgüterAus den Richtlinien ergibt sich, dass dachintegrierte Fotovoltaikanlagen, z. B. in Form von Solardachsteinen, wie selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter zu behandeln sind (R 4.2 Abs. 3 EStR). Bedeutung hat das z. B. für erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG sowie bei der Frage, ob § 6b EStG angewandt werden kann.
[i]Sachentnahme des produzierten StromsDer private Verbrauch des aus dem gewerblichen Betrieb einer Fotovoltaikanlage erzeugten Stroms ist keine außerbetriebliche Nutzung der Anlage. Es handelt sich um ein...