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Einkommensteuer | Behinderungsbedingter Mehraufwand durch Grundstückskauf als außergewöhnliche Belastungen
Nach dem können Mehraufwendungen für den behindertengerechten Neubau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Mehraufwendungen unausweislich waren. Zu derartigen zwangsläufigen Mehraufwendungen können im Einzelfall auch die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks gehören.
Die sog. Gegenwertslehre kam im Streitfall schon deshalb nicht zum Tragen, weil es sich um behinderungsbedingte notwendige Baumaßnahmen handelte, die keinen über den individuellen [i]Geserich, NWB 18/2011 S. 1526Nutzungsvorteil hinausgehenden Gegenwert begründet haben (s. hierzu auch , BStBl 2011 II S. 1012).