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FG Niedersachsen 24.4.2013 9 K 218/12, NWB 22/2013 S. 1714

Einkommensteuer | Abzug von außergewöhnlichen Kfz-Kosten als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale

Das FG Niedersachsen hat – sowohl entgegen dem (BStBl 2013 I S. 215) als auch entgegen der seit Einführung der Entfernungspauschale ergangenen FG-Rechtsprechung – mit entschieden, dass Reparaturkosten, die durch eine Falschbetankung des Wagens auf dem Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle verursacht wurden, als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass mit den Kilometerpauschbeträgen gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nach der ständigen BFH-Rechtsprechung die normalen, voraussehbaren Kosten (wie z. B. Kfz-Steuern, Absetzung für Abnutzung), die dem Arbeitnehmer bei Benutzung des eigenen privaten Pkw für berufliche Zwecke entstehen, abgegolten seien. Nicht mit der Pauschale berücksichtigt seien dagegen Unfallkosten und ...