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FG München 16.4.2013 2 K 3443/10, NWB 22/2013 S. 1717

Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuerfreiheit für Inventarlieferungen im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Lieferung von Inventar im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung ist nur dann nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn es sich hierbei um wesentliche Bestandteile der veräußerten Grundstücke bzw. Gebäude handelt. (2) Bei der Lieferung von Inventar handelt es sich grds. nicht um eine unselbständige Nebenleistung, die das Schicksal der steuerbefreiten Hauptleistung (Grundstückslieferung) teilt. Dies gilt auch dann, wenn die Inventarlieferung in den notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag aufgenommen worden ist.