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Neue Entgeltbescheinigungsverordnung zum 1. 7. 2013
Die Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung (Entgeltbescheinigungsverordnung – EBV) vom (BGBl 2013 I S. 2712) tritt am in Kraft.
Ablösung der Entgeltbescheinigungsrichtlinie
[i]Uneinheitliche Handhabung in der PraxisDie Entgeltbescheinigungen unterscheiden sich in der Praxis zum Teil deutlich. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2009 erlassene Richtlinie zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung diente vielen, aber nicht allen Arbeitgebern als Maßstab für die Gestaltung der Bescheinigungen.
[i]Verbindliche Vorgaben für ArbeitgeberMit der Entgeltbescheinigungsverordnung werden nunmehr verbindliche Vorgaben des Inhalts und des Verfahrens einer Entgeltbescheinigung geregelt, die auch zu Zwecken nach dem SGB verwendet werden kann. Ziel ist das Erreichen einer normierten Entgeltbescheinigung, um zu gewährleisten, dass den Sozialleistungsträgern bundesweit einheitliche Angaben aus der Bescheinigung zur Verfügung stehen.
Das BMAS hat eine praxisbezogene Umsetzungs- und Anwendungshilfe zur Entgeltbescheinigungsverordnung erstellen lassen. Diese kann unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Meldungen/kommentierung-zur-entgeltbescheinigung.html heruntergeladen werden.