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Abtretung anwaltlicher Honorarforderung an Steuerberater unzulässig
[i] AG Bremen, Urteil vom 11. 1. 2013 - 25 C 200/12 Die Abtretung einer nicht rechtskräftig festgestellten Honorarforderung einer Anwaltssozietät an einen Steuerberater ist auch dann unzulässig, wenn zwischen diesen eine Bürogemeinschaft besteht, welche insoweit keine Berufsausübungsgemeinschaft (§ 49b BRAO) darstellt.
Auch spiegelbildlich wäre die Abtretung der Honorarforderung eines [i]Zur neuen StbVV Berners, NWB 9/2013 S. 619Steuerberaters an einen in Bürogemeinschaft verbundenen Rechtsanwalt ohne Einwilligung des Mandanten unzulässig (§ 57 Abs. 2, § 64 Abs. 2 StBerG). Letzterer ist dabei darüber aufzuklären, dass der Steuerberater gesetzlich bzw. vertraglich verpflichtet ist (§ 402 BGB), dem neuen Gläubiger Informationen zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die jener zur Rechtsdurchsetzung benötigt.