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NWB BB 6/2013 S. 164

Bilanzverstöße: Ordnungsgelder für KMU werden gesenkt

Kleine Unternehmen, die gegen das Bilanzrecht verstoßen, müssen künftig geringere Ordnungsgelder zahlen. Mit dem Gesetz zur Reform des Ordnungsgeldverfahrens werden bei kleinsten Unternehmen künftig Mindestordnungsgelder von 500 € (bisher 2.500 €) und bei kleinen Unternehmen 1.000 € fällig.

Speziell kleinere Betriebe werden durch die Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens entlastet, wenn diese die Fristen unverschuldet oder nur geringfügig überschreiten.