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NWB BB 6/2013 S. 166
Mietrecht: Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt möglich
Vermieter dürfen Nebenkosten unter Vorbehalt abrechnen; zumindest dann, wenn sie unverschuldet einzelne Positionen nur vorläufig berechnen können, etwa, weil die Grundsteuer erst nach der eigentlichen Abrechnung neu erhoben wird (vgl. NWB TAAAE-27054).