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NWB BB 6/2013 S. 165

Gesetzliche Unfallversicherung auch bei Geschäftsreisen im Ausland

Mandanten oder deren Mitarbeiter, die für den eigenen Betrieb im Ausland tätig sind, sind grundsätzlich bei allen betrieblichen Tätigkeiten und auf den Wegen dorthin gesetzlich unfallversichert. Darauf weist z. B. die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Aufenthaltsdauer im Ausland zeitlich befristet ist. Bei unbefristeten Auslandseinsätzen sollte eine spezielle Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden.

Hinweis

Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie online unter www.vbg.de.