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Gesetzliche Unfallversicherung auch bei Geschäftsreisen im Ausland
Mandanten oder deren Mitarbeiter, die für den eigenen Betrieb im Ausland tätig sind, sind grundsätzlich bei allen betrieblichen Tätigkeiten und auf den Wegen dorthin gesetzlich unfallversichert. Darauf weist z. B. die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Aufenthaltsdauer im Ausland zeitlich befristet ist. Bei unbefristeten Auslandseinsätzen sollte eine spezielle Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie online unter www.vbg.de.