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NWB BB 6/2013 S. 167

Geplante Änderung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen

Der Finanzausschuss stimmte am 24. 4. 2013 einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zu, der eine Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre vorsieht. Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Entwurf. Ebenfalls sollen die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen zunächst auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen sollen dadurch ca. 2,5 Mrd. € einsparen. Die Opposition kritisierte das Vorgehen, denn dadurch könne die Verfolgung der Steuerhinterziehung erschwert werden, die schließlich zehn Jahre verfolgt werden könne.

Außerdem werde das Lohnsteuerabzugsverfahren erleichtert, denn die entsprechenden Anträge für die Freibeträge sollen auf zwei Jahre verlängert werden. Ein jährlicher Antrag müsse damit nicht mehr gestellt werde...