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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 19 | Doppelte Haushaltsführung: Pauschale Verpflegungsmehraufwendungen in sogenannten Wegverlegungsfällen

Der BFH muss entscheiden, ob im Fall der Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom Beschäftigungsort unter Beibehaltung der Wohnung am Beschäftigungsort für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung pauschale Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden können. Das FG Düsseldorf hat dies als Vorinstanz – entgegen den Lohnsteuer-Richtlinien der Finanzverwaltung – bejaht.

Wegverlegungsfall – Nun, das ist eines dieser schönen Wortungetüme, die wir dem Steuerrecht zu verdanken haben. Worum es geht, lässt sich am besten an einem Beispiel erklären: Ein Ehepaar wohnt und arbeitet in Hannover. Die Ehefrau bekommt einen tollen Arbeitsplatz in Hamburg angeboten. Bei einer einfachen Entfernung von 150 km ist das zu weit, um täglich zu pendeln. Die Eheleute beschließen daher, nach Hamburg umzuziehen. Der Ehemann behält seinen Arbeitsplatz in Hannover. Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung wohnt er weiter in der alten Wohnung. Am Wochenende fährt er zu seiner Familie nach Hamburg. Das ist ein Wegverlegungsfall. Der Ehemann hat seinen Wohnsitz aus privaten Gründen vom Arbeitsort weg verlegt.

Im Jahr 2009 hatte der Bundesfinanzhof seine langjähri...