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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 18 | Investitionsabzugsbetrag: Aufstockung in einem Folgejahr möglich

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob ein Investitionsabzugsbetrag ausschließlich in einem einzigen Wirtschaftsjahr (sog. Abzugsjahr) geltend gemacht werden kann. Das Niedersächsische FG hat – entgegen der Meinung der Finanzverwaltung – in erster Instanz die steuerzahlerfreundliche Auffassung vertreten, dass eine Erhöhung in einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr zulässig ist (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums), wenn zunächst nicht der volle Höchstbetrag ausgeschöpft wurde.

Ein Abzugsbetrag nach § 7g EStG von weniger als 40 % kann in einem Folgejahr – innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums – noch bis zu dem Höchstbetrag von 40 % aufgestockt werden. Das hat jüngst das Niedersächsische Finanzgericht entschieden. Das FG widerspricht damit der Auffassung des Bundesfinanzministeriums . Die Verwaltung lehnt eine Erhöhung des Abzugsbetrags ab. Die Finanzrichter argumentieren hingegen: Wenn der Gesetzgeber eine Aufstockung hätte ausschließen wollen, dann hätte er ausdrücklich regeln können und müssen: Der Investitionsabzugsbetrag darf nur in einem einzigen Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden. Genau das hat er aber eben nicht...