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NWB Nr. 22 vom Beilage Seite 26

Praxisübertragung/-veräußerung als (Umsatz)Steuerfalle

Dr. Kerstin Thiele

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.

Sachverhalt

[i]Getrennte Übertragung des vertrags- und des privatärztlichen Teils einer PraxisEin 60-jähriger Arzt überträgt seine vertragsärztliche chirurgische Praxis auf ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Übertragen werden insbesondere ein Teil der Praxisausstattung und der vertragsärztliche Patientenstamm. Von dem Veräußerungspreis in Höhe von 400.000 € entfallen jeweils 200.000 € auf die Praxisausstattung und den Praxiswert. Der Chirurg führt seine privatärztliche Praxis mit Patientenstamm und einem Teil seines Personals fort. Mit dem nicht mitveräußerten Teil der Praxisausstattung führt der Arzt bei seinen Privatpatienten weiterhin kleine chirurgische Operationen durch. Während bisher Schönheitsoperationen nur in geringem Umfang vorgenommen wurden, steigt der Anteil auf mehr als 30 %. Zwei Jahre später veräußert der Arzt auch noch seine privatärztliche Praxis für 200.000 €. Auf den Praxiswert entfallen davon 150.000 €, auf die Praxisausstattung 50.000 €. Der Arzt ist überzeugt, dass weder auf die Übertragung der vertragsärztlichen Praxis noch auf die Veräußerung der privatärztlichen Praxis...